HateAid

Rechtsstaatlichkeit im digitalen Raum
Hassrede, Fake News, Doxing oder Deepfakes – mit der Digitalisierung nehmen auch die Möglichkeiten digitaler Gewalt zu. Bei Betroffenen kann sie der psychischen Gesundheit sowie der finanziellen und sozialen Existenz massiv schaden. Gleichzeitig stellt sie eine gravierende Bedrohung für die demokratische Gesellschaft dar.
Die rasanten Entwicklungen, wie jene im KI-Bereich, stellen Betroffene und Justiz vor neue Herausforderungen. So gibt es beispielsweise keinen allgemeinen Straftatbestand, der die Herstellung von rechtswidrigen Bildern wie Deepfakes erfasst, sondern lediglich die Verbreitung. Es sind solche Grauzonen, in denen sich Täter sicher fühlen und keine Konsequenzen fürchten.
Die Berliner Organisation HateAid setzt sich dafür ein, den Rechtsstaat im digitalen Raum zu stärken.
Sie unterstützt Betroffene digitaler Gewalt durch unmittelbare Beratung und rechtliche Hilfe, sensibilisiert Politik und Gesellschaft für Missstände und entwickelt Lösungen für ein respektvolles digitales Miteinander.
Rechtsdurchsetzung ohne finanzielles Risiko
Die meisten von digitaler Gewalt Betroffenen gehen rechtlich nicht dagegen vor. Die Gründe sind häufig die enorme psychische Belastung sowie die Sorge vor unabsehbaren und hohen Prozesskosten, die Privatpersonen oft nicht tragen können. Mit dem Prozesskostenfinanzierungsprojekt ermöglicht HateAid Betroffenen digitaler Gewalt, ihre Rechte unabhängig von ihren finanziellen Möglichkeiten durchzusetzen. Zugleich bietet das Projekt psychische Unterstützung und stärkt die Menschen auf ihrem Weg durch das Verfahren. Das Angebot steht allen offen: Neben Privatpersonen wenden sich auch Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens an die Organisation, darunter die ehemalige Bundestagsabgeordnete Renate Künast.
Der erste Kontakt erfolgt über das Beratungsteam von HateAid, das unter anderem aus psychologischen, sozialarbeiterischen und sozialpädagogischen Fachkräften besteht. Im kostenlosen und unverbindlichen Erstgespräch steht die soziale Stabilisierung der betroffenen Person im Mittelpunkt. Zudem informiert das Team über mögliche rechtliche Schritte und prüft, ob die betroffene Person psychisch in der Lage ist, ein etwaiges Verfahren durchzustehen.
Besteht der Wunsch nach einem rechtlichen Verfahren, übernimmt ein spezialisiertes Team den Übergang von Beratung zur Rechtsdurchsetzung. Es führt eine Vorprüfung durch, um aussichtslose Verfahren auszuschließen und so die Betroffenen psychisch und die Organisation finanziell zu schützen. Anschließend vermittelt HateAid die Fälle an spezialisierte Kooperationskanzleien. Diese führen straf- und zivilrechtliche Verfahren gegen Täter sowie Prozesse gegen Plattformen, die rechtswidrige Inhalte trotz Meldung nicht entfernen. Etwaige Schadensersatzzahlungen fließen in den Solidaritätstopf von HateAid. Für die Betroffenen entsteht im Gegenzug kein finanzielles Risiko. Ihnen geht es ohnehin nicht um finanzielle Entschädigung, sondern um die Durchsetzung ihres Rechts.
Während der Verfahren stößt HateAid regelmäßig auf rechtliche Lücken. Diesen geht die Organisation in Grundsatzverfahren nach, die teilweise vom hauseigenen Rechtsteam geführt werden. So unterstützt HateAid Betroffene nicht nur unmittelbar, sondern trägt auch zur langfristigen Weiterentwicklung der Rechtsprechung im digitalen Raum bei.

Wenn demokratisches Engagement zur Gefahr wird
„Eine Bereitschaft zur Mitwirkung in Staat und Gesellschaft kann nur erwartet werden, wenn für diejenigen, die sich engagieren und öffentlich einbringen, ein hinreichender Schutz ihrer Persönlichkeitsrechte gewährleistet ist“ – so das Bundesverfassungsgericht. Von diesem Beschluss geleitet setzt sich HateAid mit ihrem Aktionstag gezielt für öffentliche Amts- und Mandatsträger im digitalen Raum ein. Diese sind wegen ihrer öffentlichen Sichtbarkeit besonders häufig von digitaler Gewalt betroffen. Knapp die Hälfte von ihnen hat bereits digitale Anfeindungen gegen die eigene Person oder Angehörige erlebt. Fast 30 Prozent der Kommunalpolitiker verzichten deshalb vollständig auf die Nutzung sozialer Medien, und ein Viertel hat aus Sorge um die eigene Sicherheit und die ihrer Familie bereits darüber nachgedacht, sich komplett aus der Politik zurückzuziehen. Die Zahlen verdeutlichen, wie der Kampf gegen digitale Gewalt aufgrund fehlender Schutz- und Unterstützungsmechanismen für diese – oft ehrenamtliche – Gruppe aussichtslos erscheint. Damit geht eine substanzielle Bedrohung für den Rechtsstaat einher: Distanzieren sich Menschen aus Angst vor digitalen Angriffen vom kommunalpolitischen Engagement, sind demokratische Teilhabe und die Vielfalt des politischen Diskurses nachhaltig beeinträchtigt.

HateAids kostenloser Aktionstag ist ein bundesweit einmaliges Veranstaltungsformat, das rund 100 lokale Akteure aus Politik, Strafverfolgung und Zivilgesellschaft zusammenbringt – eine Besonderheit, denn oft bleiben die genannten Gruppen bei ähnlichen Events unter sich. Ziel ist es, Amts- und Mandatsträger durch konkrete Handlungsmöglichkeiten und Informationen zur Anzeigenerstattung zu stärken sowie den Austausch mit Beratungsstellen und Strafverfolgungsbehörden zu fördern. In Vorträgen, Podiumsdiskussionen und offenen Dialogformaten klärt das Programm über digitale Gewalt auf, sensibilisiert für ihre Auswirkungen und vernetzt kommunale Akteure. Grundlage ist eine intensive Recherche, die HateAid im Vorfeld vor Ort durchführt und die eine an die lokalen Bedürfnisse angepasste Ausgestaltung der Veranstaltungen ermöglicht. Das Programm wurde bereits mit großem Erfolg in fünf Bundesländern umgesetzt, vor allem in ländlichen Regionen mit erhöhtem Aufklärungsbedarf. Die Veranstaltung stärkt damit langfristig eine aktive Kommunalpolitik, deren Akteure sich nicht machtlos fühlen.
Die Spenden der JUVE Awards sollen dem HateAid-Prozesskostenfinanzierungsprojekt und dem Aktionstag zugutekommen. Beim Aktionstag ist dies besonders dringend, da das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ das Format ab 2027 aufgrund einer Neuausrichtung nicht mehr fördern wird. Die Mittel werden für die Bezahlung von Personalkosten, Raummieten, Referenten, Fotografen, Moderation, Catering sowie Awareness- und Security-Teams benötigt. Auch die Vermarktungskosten des Aktionstags über Social-Media-Kampagnen, Kooperationen, Flyer und weitere Kommunikationsmaßnahmen müssen gedeckt werden. Im Prozesskostenfinanzierungsprojekt werden die Mittel für internes Personal, Akteneinsichten, Kooperationskanzleien sowie Anwalts- und Gerichtskosten eingesetzt. Langfristig verfolgt HateAid das Ziel, dieses Projekt vollständig aus den Erlösen erfolgreicher Verfahren zu finanzieren.
Lückenhafte Impulse
Als Reaktion auf die vage Rechtslage im Bereich digitaler Gewalt hat die Bundesregierung im Frühjahr 2026 den Referentenentwurf für das Gesetz gegen digitale Gewalt vorgelegt. Das Vorhaben setzt wichtige Impulse für eine bessere Rechtsdurchsetzung, weist aus Sicht von HateAid jedoch weiterhin Schwächen auf. So warnt die Organisation etwa davor, dass die Strafbarkeit sexualisierter Deepfakes nicht von technischen Spitzfindigkeiten abhängen darf.
Dies verdeutlicht den Kern von HateAids Arbeit: Es geht nicht allein um die Reaktion auf digitale Gewalt, sondern um die kontinuierliche und nachhaltige Weiterentwicklung einer wirksamen Rechtsgrundlage, die Betroffene schützt, Gefährdete stärkt und Täter zur Rechenschaft zieht.

HateAid stärkt den Rechtsstaat im digitalen Raum. Im Zeitalter von KI, Fake News, Doxing und Deepfakes leistet die Berliner Organisation bei digitaler Gewalt unmittelbare Beratung sowie rechtliche Unterstützung. Dazu sensibilisiert sie Politik und Gesellschaft für Missstände und geht rechtlich gegen diese vor. So trägt sie zur nachhaltigen Fortentwicklung der Rechtsprechung im digitalen Raum bei.
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Fotos: Ron Lach; HateAid