Dr. Thomas Funke (Geradin Partners) und Christoph Schindelar (Open Text)

Kanzlei des Jahres für Kartellrecht

 

Geradin Partners

Selten hat ein neuer Player den Markt so geprägt. Schon der Deutschland-Start mit Thomas Höppner von Hausfeld und Thomas Funke von Osborne Clarke sorgte für Aufsehen. Aber dann ging es erst richtig los. Im Fall Google Shopping hat Geradin Rekordsummen an Kartellschadensersatz erstritten und dabei einen neuen Standard für die private Rechtsdurchsetzung gesetzt. Ihre Mandanten übernehmen eine Schlüsselrolle als Beschwerdeführer im weltweit beachteten Kartellrechtsverfahren der EU-Kommission zum Thema KI. Auch als das Kartellamt Apple gezwungen hat, ihre Regeln für personalisierte Werbung zu ändern, steckte eine Beschwerde der Kanzlei dahinter. Nach nur einem Jahr ist Geradin beim Megathema Kartellrecht der Digitalökonomie nicht mehr wegzudenken.
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Ranking: Kartellrecht

Weitere Nominierte

Glade Michel Wirtz

Das Team schreibt Rechtsgeschichte. Für 1&1 erstritt es gegen Google eines der ersten Urteile zur Unterlassung eines DMA-Verstoßes. Die Vertretung der Neumandantin BP im Ethylenkartell zeigt außerdem, dass Glade auch bei klassischem Kartellschadensersatz zu den festen Größen gehört.

 

Hogan Lovells Cadwalader

Die Praxis überzeugt mit der nahtlosen Verzahnung von Konfliktlösung, Compliance, Beihilfe- und Vergaberecht. Jüngere Partner prägen Grundsatzverfahren, etwa für Vodafone und Google. Zugleich sichert sich die Kanzlei zunehmend Leuchtturm-Mandate auf dem Zukunftsfeld Marktmacht in der Digitalökonomie.

 

Oppenländer

Sie setzt Maßstäbe im Kartellschadensersatz. Dow und BASF haben der Praxis Mammutklagen gegen das Ethylenkartell anvertraut. Für Idealo hat sie im Fall Google Shopping die höchste Summe aller Zeiten vor einem deutschen Gericht erstritten. Die Arbeit für Sana zeigt: Auch für heikle Fusionskontrollen ist Oppenländer eine Top-Adresse.

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